„Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann“: Rechtsanwalt Sven-Erik Heun (DeCIX Kläger).
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass staatliches Schnorcheln am grössten Internet Knoten DeCIX zulässig ist – um die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses kümmerte sich die G10 Kommission und das Bundesinnenministerium. Ja klar!